Liebe Sportfreunde, wir möchten Euch gerne auf aktuelle sportliche Möglichkeiten hinweisen. Die neue Eindämmungsverordnung des Landes, die zum Teil auf die Bundesnotbremse verweist, ermöglicht bei einer Inzidenz über 100 das kontaktlose Sporttreiben im Freien für Kinder unter 14 Jahren. Bedingungen: Neben der Maximalanzahl von fünf Kindern in einer Gruppe müssen Anleitungspersonen einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Es sind sowohl Schnelltests als auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung erlaubt. Leider ist es laut der aktuellen Bundesnotbremse keiner unserer Sparten erlaubt, unter freiem Himmel jegliches sportliches Treffen durchzuführen. Auch die Bedingungen, unter denen die verschärften Einschränkungen wieder aufgehoben werden, sind in der Bundesnotbremse neu geregelt. Dort heißt es: „Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen […] an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen […] außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der […] maßgeblichen Tage.“ Die Landkreise und kreisfreien Städte geben die entsprechenden Tage bekannt, ab denen die Maßnahmen in der jeweiligen Region nicht mehr gelten.
Bisher galt und gilt in Brandenburg folgendes:
Unter freiem Himmel kann gemeinsam in einer Gruppe trainiert werden – maximal 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren mit Kontakt bzw. maximal 10 Aktive bei den Erwachsenen ohne Körperkontakt.
Ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden: Der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist auf maximal zwei Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
Danke für Eure Vereinstreue, der Vorstand